Bislang waren Hakenkreuze und vergleichbare Kennzeichnungen in Videospielen strengstens verboten. Das bleibt auch so. Deshalb müssen Spielehersteller ihre Games, die zum Beispiel das dritte Reich zum Thema haben, ihre Spiele für den deutschen Markt umprogrammieren und generische Symbole einbauen. Laut Mitteilung der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) dürfen Videospiele nach der Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches beurteilt werden und dadurch Ausnahmen von der Regel haben. Diese Klausel erlaubt nämlich Hakenkreuze in Titeln, sofern sie der Kunst, der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen. Welche Videospiele dazu zählen, muss die USK künftig im Einzelfall entscheiden.
„Durch die Änderung der Rechtsauffassung können Spiele, die das Zeitgeschehen kritisch aufarbeiten, erstmals mit einem USK-Alterskennzeichen versehen werden. Dies ist bei Filmen schon lange der Fall und auch im Hinblick auf die Kunstfreiheit richtigerweise jetzt auch bei Computer- und Videospielen. Die Gremien der USK werden auch diese Aufgabe mit großer Sorgfalt, Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen”, sagt Elisabeth Secker, die Geschäftsführerin der USK.
Ich bin gespannt wie sich in Zukunft der Spielemarkt mit dieser Klausel verändert. hg